Beratung durch Verfahrenslotsen

  • Kurztext

    Ein Beratungsangebot für Kinder und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien.

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe. Hierfür sind unterschiedliche Rehabilitationsträger für die verschiedenen Leistungs- und Personengruppen zuständig. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch. Für Betroffene ist es häufig nicht ganz einfach, bei dieser Vielzahl von Ansprechpartnern die Stelle zu finden, bei der sie ihre benötigte Hilfe beantragen und auch durchsetzen können. Mit dem Ziel, dass zukünftig ein inklusives Jugendamt für alle Kinder- und Jugendliche zuständig wird, wurde mit Beginn des Jahres 2024 die Stelle der Verfahrenslotsen geschaffen, die betroffene Menschen und Familien bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. Die Aufgaben eines Verfahrenslotsen sind: - Hilfe und Unterstützung bei der Orientierung im gegliederten Sozialleistungssystem
    - Herstellen von Kontakten 
    - Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Rechten 
    - Hilfe im Widerspruchsverfahren
    - auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen und Planverfahren  
    - Parteiliche, unabhängige Beratung im offenen Zeitraum 

  • Erforderliche Unterlagen

    Wenn bereits eine Diagnostik erfolgt ist oder andere medizinisch relevante Befunde erhoben wurden, sind diese für die Beratung hilfreich. Sollten diese noch nicht vorliegen, wird die Familie/ der junge Mensch hierbei durch die Verfahrenslotsin unterstützt. 

  • Voraussetzung

    Anspruch auf Beratung haben junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.

  • Kosten

    Die Beratung ist kostenlos.

  • Hinweise

    Bei Fragen meldet euch gerne unter: verfahrenslotse@emsdetten.de

  • Dokumente