Melderegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

    • Vor- und Familiennamen
    • akademische Grade
    • Anschriften

    Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.

    Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen zusätzlich:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • Angabe des gesetzlichen Vertreters
    • Sterbetag und -ort

    Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).

    Gruppenauskünfte

    Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).

     

    Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft.

    Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Einfache Melderegisterauskunft: formloser Antrag (persönlich oder schrifltich)
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: formloser schriftlicher Antrag
    • Gruppenauskünfte: formloser schritflicher Antrag
  • Kosten

    • einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
    • erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
    • Auskunft mit erhöhtem Aufwand bis 30 Euro

    Die Gebühr wird bei schrifltichen Anfragen per Kostenbescheid angefordert.

  • Formulare