Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erforderlich. Dieser kann bei der Stadt Emsdetten beantragt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit 

    • Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten:
      z.B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Ausbildungsvergütungen, aktuelle Rentenbescheide oder Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkasse, des Sozialamtes oder aktuelle Studienbescheinigung, ggfs. BAföG-Bescheide oder Unterhaltsnachweise sowie den Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr
    • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
    • eine aktuelle Meldebescheinigung von Antragstellern, die nicht in Emsdetten wohnen
    • bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen: Unterhaltstitel oder notarielle Vereinbarung sowie Nachweis darüber, dass der Unterhalt gezahlt wird (Kontoauszüge der letzten drei Monate)
  • Hinweise

    Die Erstellung eines WBS ist einkommensabhängig, es gelten folgende Einkommensgrenzen in NRW seit 1. Januar 2022:

    • Für 1 Person = 20.420 € Jahresnettoeinkünfte
    • Für 2 Personen = 28.600 € Jahresnettoeinkünfte

     

    Für Haushalte mit mehr als zwei Personen gelten folgende Einkommensgrenzen:

    • 24.600 € € Jahresnettoeinkünfte (Grundbetrag für 2 Personen) und für jede weitere Person 5.660 € zzgl. für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Bezug von Kindergeld) 740 €
    • 3 Personen (2 Erwachsene und 1 Kind unter 18 Jahren) = 31.000 € Jahresnettoeinkünfte
    • 3 Personen (1 Erwachsene und 2 Kinder unter 18 Jahren) = 31.740 € Jahresnettoeinkünfte

     

    Im WBS wird die Wohnungsgröße bzw. die Anzahl der Wohnräume festgelegt, die der Berechtigte grundsätzlich bewohnen darf. Die Grenzen sind abhängig von der Anzahl der Familienangehörigen.

    • 1 Person = 50 bis 55 qm Wohnfläche
    • 2 Personen = 2 Räume oder 65 bis 70 qm Wohnfläche
    • Für jede weitere Person kommt ein Raum und 15 qm Wohnfläche hinzu, in Ausnahmefällen sind darüber hinaus abweichende Regelungen möglich.
  • Dokumente