Winterdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Emsdetten betreibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Rahmen des Zumutbaren den Winterdienst auf den verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Straßen und Radwegen. Nicht besonders gefährliche Hauptstraßen werden erst im zweiten Anlauf in den Winterdienst einbezogen, Nebenstraßen erst viel später bzw. überhaupt nicht. Außerhalb der geschlossenen Ortslage wird kein Winterdienst durchgeführt. Für den Winterdienst auf Gehwegen ist der Anlieger des angrenzenden Grundstückes verantwortlich. Aus diesem Grund sind die Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Glätte freizuhalten. Bei Straßen ohne ausgebauten Gehweg ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ebenfalls ein 1,50 Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei zu halten.

    Beim Winterdienst gilt es folgende Zeiten zu beachten:
    In der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte ist am folgenden Tage - werktags bis 07.00Uhr - sonn- und feiertags bis 09.00Uhr zu beseitigen.

    Auf Gehwegen herrscht grundsätzlich Streusalzverbot; Ausnahmen: klimatische Ausnahmefälle wie z.B. Eisregen, Treppenanlagen, Rampen, Brücken, Gefäll- bzw. Steigungsstrecken.

    Beim Räumen der Gehwege ist darauf zu achten, dass der Schnee nicht auf die Fahrbahn gelangt und somit die Straßeneinlaufschächte blockiert.

    Der Winterdienst wird durch das Team Entsorgung, Beitragswesen und Straßenverkehr organisiert. Die Durchführung erfolgt durch den Baubetriebshof.

    Die aktuellen Winterdienstgebühren finden Sie im Ortsrecht unter Punkt 7.1