Beistandschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Haben Eltern Fragen zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Geltendmachung von Unterhalt, können sie sich an das Jugendamt wenden. Dort werden sie informiert und bei der Berechnung des Unterhalts für ihr Kind beraten und unterstützt. Darüber hinaus hilft das Jugendamt bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, aber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und der späteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Auch wenn es im Vorfeld um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht, beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt.

    Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.

    Die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes betreffen folgende Bereiche:

    Vaterschaft

    • Beratung und Unterstützung der Mutter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt eines Kindes
    • Erstellung und Weiterleitung von Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das zuständige Standesamt
    • Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsprozessen

     

    Unterhalt

    • Berechnung, Beurkundung und notfalls gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruchs
      Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen
    • Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr

     

    Sorgeerklärung

    • Beratung in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung
    • Ausstellung von Bescheinigungen für das Bestehen des alleinigen Sorgerechts (sog. Negativattest)

     

    Beurkundungen

    • Vaterschaftsanerkenntnisse, Zustimmungen dazu, Mutterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen, Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
  • Kosten

    Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):