Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeschreibung
Das Team 500 / Grundsicherung und Unterhalt erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).*
Leistungsberechtigte sind alle Asylbewerber, die der Stadt Emsdetten zugewiesen wurden und im Besitz einer
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung oder
- befristeten Aufenthaltsbefugnis (unter einem Jahr)
sind.
*Der Lebensunterhalt wird in Form von Bar- oder Sachleistungen (=Gutscheine) sichergestellt. Daneben können Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt übernommen werden.
Besondere Bedarfe werden individuell geprüft und können gesondert übernommen werden (z.B. Bildungs- und Teilhabeleistungen).Rechtsgrundlage
Asylbewerberleistungsgesetz
Weiterführende Informationen
Für Fragen und weitere Informationen senden Sie gerne eine E-Mail an asyl@emsdetten.de.