Gewerbezentralregisterauskunft
Leistungsbeschreibung
a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der oder die Betroffene eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Kosten
13 Euro
Formulare
Weiterführende Informationen
Hinweise
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn