Gewerbezentralregisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    a) Auskunft über natürliche Personen:

    Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der oder die Betroffene eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

    b) Auskunft über Firmen

    Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.

  • Kosten

    13 Euro

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise

    Für eigene Kontaktaufnahme:

    Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
    Dienststelle Bundeszentralregister
    53169 Bonn