Brandschau und vorbeugender Brandschutz
Leistungsbeschreibung
Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinde (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen).Sie wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.
Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durchzuführen.
Rechtsgrundlage
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen