Wohnungsbauförderung
Leistungsbeschreibung
Für die Beantragung und Bewilligung von Landesfördermitteln für Bauvorhaben ist der Kreis Steinfurt, Wohnraumförderung, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, zuständig.
Für die Beantragung und Bewilligung von Landesfördermitteln für Bauvorhaben ist der Kreis Steinfurt, Wohnraumförderung, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, zuständig.