Personalausweis (vorläufig)

  • Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis:
    Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.

  • Rechtsgrundlage

    Personalausweisgesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis (wenn dieser verloren ist: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Führerschein)
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
  • Kosten

    • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de.