Grundsicherung nach dem SGB XII

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

    Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?
    Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die 

    • die Altersgrenze erreicht haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindertsind.

    Grundsicherungsleistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Dabei ist das Einkommen des nicht getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners zu berücksichtigen.

    Ihre zuständige Kontaktperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

     

    Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens

    Ihre Kontaktperson

    A-Bt

    Karsten Häming

    Bu-Koq

    Dagmar Gelhar

    Kor-Schm

    Halime Can

    Schn-Z

    Lisa Westers

     

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an sozialhilfe@emsdetten.de zur Verfügung.