Rundfunkgebührenbefreiung
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen Sie keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ bezahlen. Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns im Bürgerbüro aufnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Rundfunkteilnehmer-Nummer
- gültiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"*
- Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
- gültiger Bescheid über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen
- gültiger Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gültiger Sozialhilfebescheid
- gültiger Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 Lastenausgleichgesetz
- gültiger Bescheid über Blindengeld
*Für Befreiungen aufgrund von Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "RF" muss ab dem 01.01.2013 eine ermäßigte Gebühr von 5,99 € errichtet werden, wenn nicht zusätzliche Leistungen der Stadt gezahlt werden (SGB II, Grundsicherung). Wenn zusätzliche Leistungen gezahlt werden, kann ein Antrag auf eine komplette Befreiung der Gebühr im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie dann einen aktuellen Leistungsbescheid mit.
Formulare