Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz
Voraussetzung
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Emsdetten
Formulare
Hinweise
Über das "Online-Portal" kann der Untersuchungsberechtigungsscheinen online beantragt werden.