Hundehaltung / An- und Abmeldung von Hunden
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.Weiterführende Informationen
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts.
Allgemeine Vorschriften über die Haltung und den Umgang mit Hunden sowie das Landeshundegesetz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.