Abmeldung des Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldepflicht ist seit dem 01.06.2004 entfallen, Sie müssen sich jedoch an Ihrem neuen Wohnort neu anmelden.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb zwei Wochen nach Auszug persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) vorzunehmen. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
Formulare
Dokumente