Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.

    Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. 

    Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:

    im Fall einer Scheidung

    • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
    • Personalausweis

    nach Versterben des Partners / der Partnerin

    • Sterbeurkunde
    • Peronalausweis
  • Kosten

    • Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
    • Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro

    Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.