Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Die "Wirtschaftliche Jugendhilfe" setzt die bewilligten Jugendhilfemaßnahmen verwaltungsmäßig um. Die wirtschaftliche Jugendhilfe prüft die sachliche und örtliche Zuständigkeit, bewilligt und beendet die Maßnahmen nach dem SGB VIII und rechnet diese mit den Trägern der freien Jugendhilfe ab. Die Eltern leisten in angemessenem Umfang einen Beitrag zu den Kosten, wenn sie entsprechendes Einkommen haben. Einige Hilfeformen hat der Gesetzgeber von der Kostenbeteiligung befreit.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende